Für Lehrkräfte und OGS
Kanäle, sensible Daten, Freigabeprozesse
Kanäle und Rollen: kurz erklärt
Schulfunk ordnet die Kommunikation nach Kanälen mit klarem Zweck und klarem Teilnehmerkreis. Sie sehen nur die Kanäle, die zu Ihrer Rolle gehören.
Die wichtigsten Kanaltypen
- Klassen-Elternkanal: Sie erreichen alle Sorgeberechtigten einer Klasse. Eltern untereinander sehen keine gegenseitigen Kontaktdaten.
- Personalkanäle (Kollegium, OGS-Team): dienstlicher Austausch, ohne Eltern.
- Kindbezogene Kanäle: verschlüsselte Kanäle rund um ein einzelnes Kind (etwa für Krankmeldungen). Teilnehmen kann nur, wer dafür berechtigt ist; einladen kann ausschließlich die Systemverwaltung, nicht einzelne Mitglieder.
Drei Regeln, die Ärger ersparen
- Kindernamen gehören nur in die dafür vorgesehenen kindbezogenen Kanäle, nicht in allgemeine Personal- oder Elternkanäle.
- Gesundheitsdaten (auch beiläufige Erwähnungen) nur dort, wo sie hingehören: Krankmeldungen kommen strukturiert über das Portal, nicht als Chat-Nachricht in den Klassenkanal.
- Im Zweifel kein Screenshot, keine Weiterleitung nach draußen. Was in Schulfunk steht, bleibt in Schulfunk.
Rollen
Ihre Rolle (Lehrkraft, OGS, Leitung, Sekretariat) bestimmt, welche Kanäle, Portalfunktionen und Daten Sie sehen. Fehlt Ihnen etwas, das Sie für Ihre Arbeit brauchen, wenden Sie sich an Ihre Schulleitung, Rollen vergibt die Schule, nicht Empennage.
Sensible Angaben einsehen (zum Beispiel Allergien)
Besonders geschützte Angaben wie Allergien sind in Schulfunk verschlüsselt gespeichert. Auch wer Zugriff auf den Server hätte, kann sie nicht lesen; lesbar sind sie nur für Personen mit ausdrücklicher Freigabe.
So kommen Sie an eine Freigabe
- Sie (etwa als OGS-Kraft) benötigen die Angabe für die Betreuung und beantragen die Freigabe im Portal.
- Die Schulleitung prüft und genehmigt den Zugriff.
- Die Daten werden für Sie kryptografisch freigeschaltet, das passiert automatisch, sobald die Genehmigung vorliegt und die beteiligten Konten eingerichtet sind.
- Danach sehen Sie die Angabe in Ihrer Betreuungsansicht.
Was Sie wissen sollten
- Jede Freigabe ist protokolliert: wer, was, wann, von wem genehmigt. Die Sorgeberechtigten können das einsehen.
- Freigaben gelten pro Person und pro Angabe, nicht pauschal für "die OGS".
- Geben Sie sensible Angaben nicht mündlich oder per Chat an Dritte weiter; wer sie braucht, soll die eigene Freigabe erhalten.