Für Eltern Krankmeldung, Freigaben, Selbstauskunft Krankmeldung senden Mit Schulfunk melden Sie Ihr Kind in unter einer Minute krank, ohne morgendliches Anrufen im Sekretariat. So geht es Öffnen Sie Ihr Portal "Mein Schulfunk" und gehen Sie zu Meine Kinder → Krankmeldung. Wählen Sie das Kind und den Zeitraum (heute, oder von-bis). Vor dem Absenden zeigt Ihnen die Vorschau, wer die Meldung erhält, zum Beispiel die Klassenleitung und das Sekretariat. Das ergibt sich aus den Freigaben Ihrer Schule und Ihren eigenen Einstellungen. Absenden. Die Empfänger sehen die Meldung sofort in ihrem dienstlichen Kanal. Gut zu wissen Ein Grund ist nicht nötig. Schulfunk fragt bewusst keine Krankheitsdetails ab. Ob Sie der Schule mehr mitteilen möchten, entscheiden Sie, etwa im direkten Gespräch. Nachvollziehbar: Jede Krankmeldung wird mit Zeitstempel protokolliert. Sie können später einsehen, wer sie erhalten hat. Gilt die Meldung länger als angegeben, senden Sie einfach eine neue für die Folgetage. Freigaben: Wer sieht welche Daten? Schulfunk behandelt Ihre Angaben nicht als einen großen Topf, sondern pro Feld: Telefonnummer, Abholberechtigte oder Allergien sind einzelne Angaben mit jeweils eigener Regelung, wer sie sehen darf. Die Freigaben-Seite Unter Freigaben in Ihrem Portal sehen Sie für jede Angabe: wer sie sehen kann (zum Beispiel Klassenleitung, OGS, Sekretariat), warum (Pflichtangabe der Schule, Teil eines Dienstes wie der OGS-Betreuung, oder Ihre persönliche Freigabe), und bei persönlichen Freigaben: den Schalter, sie jederzeit zu widerrufen. Die farbliche Kennzeichnung zeigt die Schutzstufe der jeweiligen Angabe, von organisatorischen Basisdaten bis zu besonders geschützten Angaben. Besonders geschützte Angaben Sensible Angaben wie Allergien sind zusätzlich verschlüsselt gespeichert und nur für die Personen lesbar, die eine ausdrückliche Freigabe haben. Solche Freigaben, etwa an die OGS-Betreuung, werden von der Schulleitung geprüft und Sie werden beteiligt. Nachvollziehbarkeit Jede Einwilligung und jeder Widerruf wird automatisch mit Zeitstempel protokolliert (Art. 7 DSGVO). Unter Datenschutz in Ihrem Portal können Sie außerdem jederzeit eine Selbstauskunft abrufen: eine Übersicht aller zu Ihnen und Ihren Kindern gespeicherten Angaben (Art. 15 DSGVO).